Wir kriegen dich - so oder so!

Vor einigen Wochen trudelte per eMail eine weniger herzliche als vielmehr relativ bestimmte Einladung zur Teilnahme an einer Absolventenstudie des Projekts “Studienbedingung und Berufserfolg” von der RUB bei mir ein. Ich hatte damals zum einen keine Lust auf das Ausfüllen des Online-Fragebogens und zum anderen auch eine ganze Reihe von Gründen, besser nicht über meine Erfahrungen mit dem BA-Studium in Bochum zu berichten… Jedenfalls wurde die eMail gelöscht, der ganze Kram allmählich vergessen.
Vorgestern kam dann Post. Der komplette Fragebogen in Papierform, samt Anschreiben und Rückumschlag - Entgelt bezahlt Empfänger. Frankiert war das ganze mit 1,45€. Ziemlich viel? Richtig. Der Fragebogen umfasst insgesamt auch nicht weniger als 28 DIN-A4-Seiten. In einem Seminar der Pädagogischen Psychologie zur Konstruktion solcher Erhebungen habe ich mal gelernt, dass Fragebögen möglichst kurz ausfallen sollten. 28 Seiten dürften diesen Rahmen sicherlich sprengen. Hat sich vielleicht noch nicht überall herumgesprochen.
Jedenfalls: wenn man sich einen Online-Fragebogen, dessen Umfang ja nicht unbedingt sofort ersichtlich ist, vielleicht noch angeschaut hätte, so landet dieses Papiermonster hier gleich im Müll. Und das sicher nicht nur bei mir. Ich dürfte kaum der einzige sein, der nicht an der Online-Befragung teilgenommen und nun für 1,45€ (zzgl. Druckkosten) unaufgefordert den Papierbogen zugestellt bekommen hat.
Wir fassen also mal den Umgang des Studienprojekts mit dem Medium Internet zusammen: der erste Ansatz war quasi vorbildlich. eMail-Einladung und Online-Eingabe der Daten - günstig, leicht weiter zu verarbeiten, rational. Doch dann folgt der direkte Absturz: unaufgefordertes Zusenden eines Papierbogens - aufdringlich, teuer, größtenteils überflüssig. Wenn mit dem “neuen” Medium die Teilnahmequote nicht stimmt, wird’s wieder mit der snail mail versucht. Es gibt deutlich bessere Methoden, sich oldschool zu geben … oder ‘ne Menge Kohle zu verbraten.

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Autor: Martin
Datum: Freitag, 31. Oktober 2008 13:04
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Uni

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4 Kommentare

  1. 1

    Würde mich bei dem Prof. der das betreut beschweren und weigern Proto zu rappen bzw. der Uni das in Rechnung stellen!
    Fällt sowas nicht auch - ebenso wie diese besch… telefonischen Werbeanrufe - unter irgendein Verbraucherschutzgesetz??
    Ich klagen, klagen, klagen…

    In USA hättest die Uni jetzt auf 1 Mio$ verklagen können…. :P

  2. 2

    Wie P, haste den Brief auch bekommen? Du hast doch noch gar keinen B.A. ;-)

    Ich überlege eigentlich den Bogen auszufüllen, aber 28 Seiten sind schon heftig.. Mal gucken. Weiß jetzt gar nicht, bis wann das abgegeben sein muss…

  3. 3

    Doc. du darfst hier aber nicht den Klarnamen verwenden, der Prof heißt Te get h o ff und der liest noch deine BA- Arbeit durch :-)

  4. 4

    @Dennis:
    Wieso Klarnamen?
    Hab doch gar keinen Klarnamen verwand!!

    Des weiteren, woher soll ich denn wissen, dass gerade besagter Prof. dahintersteckt?
    Hat der Maddin oben ja nicht erwähnt und selbst wenn, würd ich mich dennoch bei dem beschweren gehen, ganz egal, ob der was von mir liest, oder net!

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